Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der NOGE Technik GmbH, Pappelstr. 2, 85649 Hofolding, nachstehend als NOGE bezeichnet.

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen NOGE und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmen­vereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass NOGE in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuge­rechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder ju­ristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenste­hende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn NOGE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abwei­chender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Waren auf der Webseite von NOGE, in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Auf­forderung an den Kunden, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben oder anzufordern. Die An­gebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts ande­res ergibt. Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmög­lichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen, soweit dies zumutbar ist. Bei in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial dargestellten Waren können solche Abweichungen im Rahmen des Zumutbaren aus drucktechnischen Gründen vorkommen.

(2) Die Bestellung durch den Kunden kann per E-Mail, per Telefax oder auch schriftlich erfol­gen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf­vertrages über die bestellte/n Ware/n dar.

(3) NOGE wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per Telefax oder E-Mail bestätigen. Der Kaufvertrag kommt nicht bereits mit dieser Bestellbestätigung zustande, sondern erst mit Versand einer Auftragsbestätigung oder der Lieferung der Ware. NOGE ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 10 Werktagen an­zunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn NOGE innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefert.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ord­nungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von NOGE zu vertreten ist und diese mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. NOGE wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

(5) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von NOGE gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) NOGE behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zah­lungsverzug, ist NOGE berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch NOGE liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Etwaige Schadensersatzansprüche von NOGE bleiben hiervon unberührt. NOGE ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüg­lich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausrei­chend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt NOGE bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde NOGE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Gleiches gilt für Beschädigungen oder Vernichtung der Ware. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, NOGE die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu er­statten, haftet der Kunde für den NOGE entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkau­fen; er tritt NOGE bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhän­gig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Be­fugnis von NOGE, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. NOGE ver­pflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs­verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens ge­stellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Andernfalls kann NOGE verlangen, dass der Kun­de dieser die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuld­nern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Fac­torings verkauft, tritt dieser an NOGE die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor ab.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für NOGE vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, NOGE nicht gehörenden Gegenständen ver­arbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Ver­arbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Wird die Kaufsache mit anderen, NOGE nicht gehörenden Gegenständen untrennbar ver­mischt, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Haupt­sache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde NOGE anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für NOGE.

(7) Der Kunde tritt NOGE auch die Forderungen zur Sicherung deren Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten er­wachsen.

(8) NOGE nimmt die vorstehenden Abtretungen an.

(9) NOGE verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden inso­weit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt NOGE.

§ 4 Vergütung

(1) Der angegebene Preis ist bindend. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwert­steuer, jedoch ohne Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Die Mehrwertsteuer wird gesondert zu dem am Tag der Rechnungsstellung gültigen Satz ge­stellt. Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung kein späterer Zeitpunkt ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde schul­det bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Kunde mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Gegenüber dem Kunden behält sich NOGE vor, einen höhe­ren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 4 wird auf einen geschul­deten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfol­gung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von NOGE auf den kaufmän­nischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(3) Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Zahlung abweichend von Absatz 2 vor Lieferung, so­fern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch NOGE nicht bestritten wurden. Der Kunde kann ein Zu­rückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhält­nis beruht.

§ 5 Lieferung

(1) Die Vereinbarung von Lieferfristen und -terminen bedarf der Schriftform. Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich vorher von NOGE schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch NOGE, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Ge­nehmigungen und Freigaben, der Abklärung aller technischen Fragen, dem Eingang einer ver­einbarten Anzahlung oder im Falle eines Auslandsgeschäfts dem Eingang der vollständigen Zahlung. Im Falle eines Liefertermins verschiebt sich der Liefertermin in angemessener Wei­se, wenn der Kunde die von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen nicht recht­zeitig beibringt, Freigaben nicht rechtzeitig erteilt, nicht alle technischen Fragen rechtzeitig vollständig geklärt sind oder die vereinbarte Anzahlung oder im Falle eines Auslandsge­schäfts die gesamte Zahlung nicht vollständig bei NOGE eingeht. Die Einhaltung der Liefer­zeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Produkte bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen oder NOGE die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt hat.

(3) NOGE ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung ih­rer Interessen dem Kunden zuzumuten ist. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.

§ 6 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder An­stalt, im Falle der Abholung mit Anzeige der Abholbereitschaft auf den Kunden über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 7 Gewährleistung

(1) Die gelieferten Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Inter­net, Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

(2) Die Ware ist unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichen zu untersuchen und offen­sichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Wa­re der gegenüber NOGE anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs­anspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mittei­lung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbe­sondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(3) NOGE leistet für Mängel nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatz­lieferung. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB ist ausge­schlossen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabset­zung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leis­tung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB ver­langen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte.

(5) Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beidersei­tigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leis­tung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8.

(6) Grundlage der Mängelhaftung von NOGE ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die als solche bezeichneten Produktbeschreibung als vereinbart, die dem Kunden vor seiner Bestel­lung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurde, so­fern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit die Beschaffenheit nicht ver­einbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt NOGE keine Haftung.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzliche Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Lieferung. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahr­übergang gemäß § 6. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn NOGE grobes Ver­schulden oder Arglist vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von NOGE zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß §§ 478, 479 BGB. Die Haftung von NOGE nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(8) NOGE gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht aus­drücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von NOGE auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Ver­richtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von NOGE. NOGE haftet nicht bei leicht fahrlässiger Ver­letzung unwesentlicher Vertragspflichten. Sie haftet hingegen für die Verletzung vertragswe­sentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. NOGE haf­tet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arg­list, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei NOGE zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Produkthaftung

(1) Veränderungen der Produkte durch den Kunden erfolgen auf dessen Gefahr, dieser wird insbesondere vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Pro­dukte nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht sowie Veränderungen am Produkt durch ihn stellt der Kunde NOGE im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, wenn und soweit der entstandene Schaden durch das Verhalten des Kunden ver­ursacht wurde.

(2) Wird NOGE aufgrund eines Produktfehlers der Produkte zu einem Produktrückruf oder ei­ner Warnung veranlasst, so wird der Kunde nach besten Kräften bei den Maßnahmen mitwir­ken, die NOGE für erforderlich und zweckmäßig hält und NOGE hierbei unterstützen, insbe­sondere bei der Ermittlung der erforderlichen Kundendaten unter Beachtung der einschlägi­gen Datenschutzregelungen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der Warnung zu tragen, wenn und soweit der entstandene Schaden durch das Verhalten des Kunden verursacht wurde. Weitergehende Ansprüche von NOGE bleiben unberührt.

(3) Der Kunde wird NOGE unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwen­dung der Produkte und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen des anderen Teils, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder vom anderen Teil als vertraulich bezeichnet werden, wie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln.

(2) Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeit­nehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unter­lassen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz von NOGE zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichts­stand gegeben ist. NOGE ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von NOGE Erfüllungsort.

(4) Vertragssprache ist deutsch. Sofern dieser Vertragstext von der deutschen Ursprungs­fassung in eine andere Sprachfassung übersetzt wird und sich hierdurch unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten bzgl. einzelner Begriffe ergeben, so gilt im Zweifel die deutsche Ursprungsfassung als maßgeblich und für die Vertragsparteien bindend.

(5) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmun­gen nicht.

Widerrufsbelehrung

Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn von Ihnen zum Zweck Ihrer eigenen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bestellt wird.

§ 1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma NOGE Technik GmbH, Pappelstr. 2, D-85649 Hofolding, Tel.: +49 8104 6498048, Fax: +49 8104 648779, E-Mail: info@noge-technik.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Das Widerrufsrecht besteht nicht in den Fällen des § 312 g Absatz 2 BGB.

§ 2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns (Firma NOGE Technik GmbH, Pappelstr. 2, D-85649 Hofolding) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sind diese nicht paketversandfähig, tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, die auf höchstens etwa 100,00 EUR geschätzt werden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf eine zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


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